Die Prüfung von Sandwichkernen ist genormt. Es kommen folgende Normen zum Tragen:
- DIN 53291: Kopfdruckversuch
- DIN 53292: Kopfzugversuch
- DIN 53294: Schubversuch (Längs- und Querrichtung)
- DIN 53295: Trommelschälversuch (Längs- und Querrichtung)
Die Dicke des Kerns beträgt hierbei in der Regel 1/2" ~12,5 mm und es müssen bei zellulären Strukturen mindestens 5 x 5 Zellen im Prüfkörper enthalten sein.
So ermittelte Ergebnisse sind demnach nur für Sandwichstrukturen mit einer Kerndicke von 1/2" gültig. Die mechanischen Kennwerte bei anderen Kerndicken weichen z.T. erheblich von den so ermittelten Kennwerten ab.


